T. Haefliger
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)


T. Häfliger Bau-Abdichtung
Stand: [10.03.2026]


1. Geltungsbereich


Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen («AGB») gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen T. Häfliger Bau-Abdichtung, Rössliweg 23, CH-4852 Rothrist, und ihren Kundinnen und Kunden im Zusammenhang mit den angebotenen Leistungen, insbesondere in den Bereichen Kellerabdichtungen, Schachtsanierungen, Flüssigkunststoff, Combiflex-Abdichtungen, Injektionen, Sanierungen sowie Beratung.

Diese AGB gelten für alle Angebote, Offerten, Aufträge, Werkleistungen, Lieferungen und sonstigen Leistungen von T. Häfliger Bau-Abdichtung, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.


2. Angebot und Vertragsabschluss


Die Darstellung der Leistungen auf der Website von T. Häfliger Bau-Abdichtung dient der allgemeinen Information und stellt kein rechtlich verbindliches Angebot dar.

Ein Vertrag mit T. Häfliger Bau-Abdichtung kommt erst zustande durch:

  • die schriftliche Annahme einer Offerte von T. Häfliger Bau-Abdichtung durch die Kundschaft,
     
  • die schriftliche Auftragsbestätigung durch T. Häfliger Bau-Abdichtung, oder
     
  • den Beginn der Ausführung der Arbeiten durch T. Häfliger Bau-Abdichtung mit Zustimmung der Kundschaft.
     

3. Leistungen


Der konkrete Leistungsumfang von T. Häfliger Bau-Abdichtung ergibt sich aus der jeweiligen Offerte, Auftragsbestätigung oder individuellen Vereinbarung.

T. Häfliger Bau-Abdichtung ist berechtigt, zur Vertragserfüllung Hilfspersonen, Lieferanten oder Subunternehmer beizuziehen.

T. Häfliger Bau-Abdichtung ist berechtigt, technisch oder fachlich notwendige Änderungen vorzunehmen, sofern diese für die Kundschaft zumutbar sind und den Vertragszweck nicht wesentlich beeinträchtigen.


4. Mitwirkungspflichten der Kundschaft


Die Kundschaft ist verpflichtet, T. Häfliger Bau-Abdichtung sämtliche für die Leistungserbringung notwendigen Informationen, Unterlagen, Zugänge und Freigaben rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.

Die Kundschaft stellt insbesondere sicher, dass:

  • das Objekt oder die Baustelle für T. Häfliger Bau-Abdichtung rechtzeitig zugänglich ist,
     
  • alle relevanten Angaben zum Zustand des Objekts vollständig und korrekt mitgeteilt werden,
     
  • notwendige Vorarbeiten Dritter ordnungsgemäss erbracht wurden,
     
  • erforderliche Bewilligungen oder Zustimmungen vorliegen, soweit diese nicht in den Verantwortungsbereich von T. Häfliger Bau-Abdichtung fallen.
     

Entstehen wegen verspäteter, unvollständiger oder unrichtiger Mitwirkung Mehrkosten, Verzögerungen oder zusätzlicher Aufwand, gehen diese zulasten der Kundschaft.


5. Preise und Zahlungsbedingungen


Alle Preise von T. Häfliger Bau-Abdichtung verstehen sich in Schweizer Franken (CHF), sofern nichts anderes vereinbart wurde.

Sofern nicht anders schriftlich festgelegt, sind Offerten von T. Häfliger Bau-Abdichtung 30 Tage ab Ausstellungsdatum gültig.

T. Häfliger Bau-Abdichtung ist berechtigt, Akontozahlungen, Teilrechnungen oder Vorauszahlungen zu verlangen, insbesondere bei grösseren Projekten, mehrphasigen Arbeiten oder materialintensiven Aufträgen.

Rechnungen von T. Häfliger Bau-Abdichtung sind innert 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

Bei Zahlungsverzug ist T. Häfliger Bau-Abdichtung berechtigt:

  • Mahngebühren zu erheben,
     
  • Verzugszins im gesetzlich zulässigen Rahmen zu verlangen,
     
  • laufende oder weitere Arbeiten bis zum vollständigen Zahlungsausgleich auszusetzen.
     

6. Termine und Ausführung


Terminangaben von T. Häfliger Bau-Abdichtung gelten, sofern nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart, als Richtwerte.

T. Häfliger Bau-Abdichtung haftet nicht für Verzögerungen, die durch Umstände ausserhalb des Einflussbereichs von T. Häfliger Bau-Abdichtung entstehen. Dazu gehören insbesondere Witterungseinflüsse, Lieferverzögerungen, Materialengpässe, behördliche Anordnungen, Verzögerungen durch Dritte oder unvorhersehbare bauliche Gegebenheiten.

Ergibt sich während der Ausführung, dass zusätzliche Leistungen oder ein Mehraufwand erforderlich sind, informiert T. Häfliger Bau-Abdichtung die Kundschaft so früh wie möglich. Solche Zusatzleistungen werden gesondert verrechnet.


7. Abnahme und Mängelmeldung


Die Kundschaft hat die von T. Häfliger Bau-Abdichtung erbrachten Leistungen nach Fertigstellung im üblichen Rahmen zu prüfen und erkennbare Mängel innert angemessener Frist schriftlich zu melden.

Soweit zwingendes schweizerisches Recht, insbesondere bei Baumängeln, weitergehende oder unabdingbare Rechte vorsieht, gehen diese gesetzlichen Bestimmungen vor.

Liegt ein von T. Häfliger Bau-Abdichtung zu vertretender Mangel vor, hat T. Häfliger Bau-Abdichtung zunächst das Recht zur Nachbesserung, sofern diese technisch möglich und verhältnismässig ist.

Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind insbesondere Schäden oder Mängel, die nicht von T. Häfliger Bau-Abdichtung verursacht wurden, insbesondere infolge:

  • unsachgemässer Nutzung,
     
  • Eingriffen durch Dritte,
     
  • mangelhafter Vorarbeiten Dritter,
     
  • fehlender Instandhaltung,
     
  • normalem Verschleiss,
     
  • versteckter oder nicht erkennbarer Mängel ausserhalb des vereinbarten Leistungsumfangs.
     

8. Gewährleistung


T. Häfliger Bau-Abdichtung gewährleistet die vertragsgemässe Ausführung der vereinbarten Leistungen im Rahmen des zwingenden schweizerischen Rechts.

Ein dauerhafter Erfolg von Abdichtungs-, Sanierungs- oder Injektionsarbeiten kann durch T. Häfliger Bau-Abdichtung nur insoweit gewährleistet werden, als die tatsächlichen baulichen, konstruktiven und nutzungsbedingten Verhältnisse vollständig bekannt waren und im Rahmen des Auftrags berücksichtigt werden konnten.

T. Häfliger Bau-Abdichtung übernimmt keine Gewähr für Ursachen oder Schäden, die ausserhalb des konkret bearbeiteten Bereichs liegen oder nachträglich durch neue Einwirkungen, Setzungen, Fremdeingriffe, Materialveränderungen oder geänderte Nutzungsverhältnisse entstehen.


9. Haftung


T. Häfliger Bau-Abdichtung haftet für direkte Schäden, die durch vorsätzliche oder grobfahrlässige Pflichtverletzung von T. Häfliger Bau-Abdichtung verursacht wurden.

Bei leichter Fahrlässigkeit haftet T. Häfliger Bau-Abdichtung nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und nur für den typischerweise vorhersehbaren Schaden.

Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung von T. Häfliger Bau-Abdichtung für indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Nutzungsausfall, mittelbare Schäden oder Schäden aus Verzögerungen ausgeschlossen.

Soweit gesetzlich zulässig, ist auch die Haftung von T. Häfliger Bau-Abdichtung für Hilfspersonen ausgeschlossen.

Zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen bleiben vorbehalten.


10. Offerten, Unterlagen und Urheberrechte


Sämtliche Offerten, Konzepte, Skizzen, Pläne, Fotos, Beschriebe, Dokumentationen und sonstigen Unterlagen von T. Häfliger Bau-Abdichtung bleiben Eigentum von T. Häfliger Bau-Abdichtung, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

Ohne vorgängige schriftliche Zustimmung von T. Häfliger Bau-Abdichtung dürfen solche Unterlagen weder vervielfältigt noch an Dritte weitergegeben oder für andere Projekte verwendet werden.


11. Website und Inhalte


Die Inhalte auf der Website von T. Häfliger Bau-Abdichtung dienen der allgemeinen Information. T. Häfliger Bau-Abdichtung übernimmt keine Gewähr für Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der auf der Website veröffentlichten Inhalte.

Die Website von T. Häfliger Bau-Abdichtung kann Links zu externen Webseiten Dritter enthalten. Für deren Inhalte und Datenschutzpraktiken übernimmt T. Häfliger Bau-Abdichtung keine Verantwortung.


12. Datenschutz


T. Häfliger Bau-Abdichtung bearbeitet personenbezogene Daten im Rahmen der anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen der Schweiz.

Einzelheiten zur Bearbeitung personenbezogener Daten, insbesondere zu Art, Umfang, Zweck, Speicherdauer sowie zu den Rechten betroffener Personen, sind in der Datenschutzerklärung von T. Häfliger Bau-Abdichtung geregelt. Die Datenschutzerklärung ist auf der Website von T. Häfliger Bau-Abdichtung hier.
 

13. Änderungen


T. Häfliger Bau-Abdichtung ist berechtigt, diese AGB jederzeit anzupassen.

Massgebend ist diejenige Fassung der AGB von T. Häfliger Bau-Abdichtung, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültig ist.


14. Salvatorische Klausel


Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar oder nichtig sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.

An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt diejenige gesetzlich zulässige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.


15. Anwendbares Recht und Gerichtsstand


Für sämtliche Rechtsbeziehungen mit T. Häfliger Bau-Abdichtung gilt ausschliesslich schweizerisches Recht.

Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz von T. Häfliger Bau-Abdichtung.

Vorbehalten bleiben zwingende gesetzliche Gerichtsstände.

Copyright © 2026 T. Häfliger Bau-Abdichtung – Alle Rechte vorbehalten.

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